ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGN
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten, soweit nachfolgend nichts anders beschrieben wird, ausschließlich für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns, Heinrichs Horses und unseren Kunden. Sie gelten sowohl für laufende als auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir – ausgenommen unserer ausdrücklichen Zustimmung zumindest in Textform - nicht an. Die ausschließliche Geltung dieser Geschäftsbedingungen gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichend lautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, gleichwohl unsere Leistungen dem Kunden gegenüber vorbehaltlos erbringen sollten.
1. Hengste stehen nur mit TG-Samen zur Verfügung. Heinrichs Horses behält sich das Recht vor, Verfügbarkeit des TG-Samen selbst zu regeln. Pro Stute wird Sperma für maximal drei Rossen bereitgestellt. Wenn die Stute nach drei Rossen noch nicht trächtig ist, muss zu einem anderen Hengst gewechselt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Rückzahlung der Decktaxe. Bei Auswahl eines neuen Hengstes muss lediglich die Hälfte der ursprünglichen Decktaxte bezahlt werden. Diese Regelungen zählen nicht für gesonderten Konditionen für Junghengste.
2. Bestellungen werden Montags-Freitags zwischen 8.00-20.00 Uhr bearbeitet. Das Bestellformular ist auf www.heinrichshorses.de zu finden und muss per Mail an semen@heinrichshorses.de gesendet werden. Für eine genaue Beschreibung des Ablaufes können die Deckbestimmungen konsultiert werden.
3. Jede Bestellung muss alle auf dem Bestellformular erkennbaren Angaben enthalten. Bei Fragen wenden sie sich bitte an info@heinrichshorses.de.
4. Eine Besamung der Stuten erfolgt nur nach vollständiger Begleichung der von Heinrichs Horses ausgestellten Rechnung.
Die Preise sind im Hengstkatalog sowie in den Deckbestimmungen einsehbar.
5. Die Unterbringung von Stuten erfolgt ausschließlich bei Vertragstierärzten von Heinrichs Horses. Wenn Stuten beim Tierarzt eingestellt werden, können insoweit gesonderte Einstellgebühren beim jeweiligen Tierarzt anfallen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen dem Tierarzt und dem Kunden. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
6. Sondervereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich fixiert sind. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.
7. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der HG Sportpaarden BV zuständig ist. Die HG Sportpaarden BV ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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